
Verwaltungswechsel
Für Stockwerkeigentümer/innen
Erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie einfach Ihre Verwaltung wechseln können.
Mit diesen einfachen Schritten die Verwaltung wechseln.
Um Ihnen die Suche aller nötigen Informationen für einen möglichst schnellen Verwaltungswechsel zu erleichtern, haben wir Ihnen ein Online-Formular erstellt. Dieses können Sie nutzen um sicherzustellen, dass auch wirklich keine Information vergessen geht und somit Rückfragen auf ein Minimum reduziert werden.
Mit unserem Formular haben Sie bereits alle Relevanten Informationen zusammengetragen und können sich nun entspannt zurücklehnen und die Offerte der Treehouse GmbH abwarten.
Kleiner Tipp: Wir empfehlen immer mindestens 3 Verwaltungen nach einer Offerte anzufragen. So haben Sie dann auch die Möglichkeit, alle Verwaltungen miteinander zu vergleichen und die für Sie passende ausfindig zu machen.
Auch wenn dies nicht zwingend Pflicht ist, ist es für uns wichtig, dass Sie uns als Team persönlich kennenlernen können. Denn langfristige und nachhaltige Beziehungen sind uns ein grosses Anliegen und entspricht auch unserer Unternehmensphilosophie. Ob online, vor Ort während ihrer Stockwerkeigentümer-Versammlung oder bei uns in der Schillerstrasse 21.
Sowohl die Wahl als auch die Abwahl der Verwaltung muss an einer Stockwerkeigentümer-Versammlung beschlossen werden. Wenn nicht gerade die ordentliche Versammlung ansteht, muss eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden. Wie eine solche Versammlung einberufen werden kann, steht meist im Reglement. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann die Versammlung durch jeden Eigentümer einberufen werden, sofern mindestens ein Fünftel der Eigentümer einverstanden sind.
Um es allen so einfach wie möglich zu machen, lohnt es sich alle zur Entscheidung stehenden Punkte an der gleichen Versammlung zu besprechen. Setzen Sie daher sowohl die Vorstellung der zu wählenden Verwaltung/en, die Wahl der neuen Verwaltung sowie die Abwahl der alten Verwaltung vorgängig auf die Traktandenliste. Zusätzlich sollte auch die Bestimmung eines Delegierten, der oder die die neuen Verträge unterzeichnen darf, auf die Traktandenliste gesetzt werden. Wie viele Eigentümer und Eigentümerinnen während der Versammlung für die Wahl und Abwahl stimmen müssen, steht wiederum meist in Ihrem Reglement. Normalerweise reicht eine Mehrheit der Kopfstimmen (einfaches Mehr).
Auch wenn Trennungen schmerzhaft sein können, bedeutet Veränderung auch immer die Chance, sich zu verändern. Um die Trennung so kurz und schmerzlos zu machen, wie es nur irgendwie geht, haben wir für Sie ein Kündigungsschreiben für Ihre derzeitige Verwaltung verfasst. Dieses dürfen Sie kostenfrei hier herunterladen und für die Kündigung verwenden. Dieses Schreiben muss von der Delegierten oder dem Delegierten unterschrieben werden.
Hier eine Anmerkung: Da es sich bei der Verwaltung laut Gesetz um einen “Einfachen Auftrag” handelt, dürfen Sie diesen jederzeit (ausgenommen zu Unzeiten - also z.B. während des Jahresabschlusses) per sofort kündigen. Auch wenn ihr derzeitiger Vertrag eine längere Laufzeit beinhaltet oder eine Mindestvertragsdauer beinhaltet - Sie können von diesem zurücktreten. Es macht aber auf jeden Fall Sinn eine ausreichende Kündigungsfrist einzuplanen, damit die Übergabe des Verwaltungsmandats reibungslos klappt. Oft ist es ratsam die Verwaltung, nach Abschluss einer Rechnungsperiode zu wechseln.
Bei Fragen zum Wechsel dürfen Sie sich bei Unsicherheiten natürlich auch jederzeit bei uns melden.
Noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und wir helfen Ihnen gerne weiter.